Skip to main content

Benötigte Darlehenszusagen liegen alle vor!

Nur wenige Tage nach Herausgabe der Darlehensofferte im September hatten wir unser Ziel bereits erreicht und aus dem Kreis unserer Mitglieder Interessensbekundungen zu den Nachrangdarlehen von deutlich über € 300.000,– erhalten. Mit einem derartig großartigen Zuspruch hatten wir nicht gerechnet und mussten mit Bedauern einigen Mitgliedern mitteilen, dass wir ihre Interessensbekundungen nicht mehr annehmen können. Das tut uns wirklich sehr leid und wir hoffen, dass wir Ihnen in naher Zukunft weitere Möglichkeiten einer Beteiligung anbieten können.

Das Wasserstoffprojekt HY2B können wir nun dank dieses beeindruckenden Engagements unserer Mitglieder finanzieren. Alle notwendigen Schritte wurden erfolgreich abgearbeitet und bald werden wir mit dem Versand der ersten Verträge (Gesamtsumme ca. € 200.000,–) beginnen. Mit Fortschreiten des Projektes werden dann auch die restlichen € 100.000,– abgerufen. Dies kann sich allerdings auch bis ins 2./ 3. Halbjahr 2022 hinziehen.

An dieser Stelle bedanken wir uns nochmals herzlich bei Ihnen für die große Akzeptanz in dieses innovative und zukunftsorientierte Geschäftsfeld und dem damit verbundenen Vertrauen in Ihre BEU!

Wasserstoffprojekt HY2B in Pfeffenhausen – Nachrangdarlehen für unsere Mitglieder

Liebe Mitglieder,

im Rahmen der letztjährigen Generalversammlung haben wir gemeinsam beschlossen, das Geschäftsfeld „Wasserstofferzeugung“ in unsere Satzung aufzunehmen. Nun konkretisieren sich die Anzeichen, dass wir uns innerhalb der kommenden zwei Monate – im Verbund mit zwei anderen Genossenschaften – an dem bereits damals genannten Wasserstoffprojekt „HyBayern“ und der dazu entstehenden Projektgesellschaft Hy2B Wasserstoff GmbH finanziell beteiligen können. Aufgebaut werden die Produktionsanlagen in der Marktgemeinde Pfeffenhausen, welche gemäß Ankündung von Ministerpräsident Söder vom 02.09.2021 einen von vier Standorten des neuen nationalen Wasserstoffzentrums bekommen wird. Inhaltlich geht es bei diesem Vorhaben um die Erzeugung von grünem Wasserstoff für die Versorgung von öffentlichen Buslinien in den Landkreisen München und Ebersberg. Darüber wurde schon mehrfach in der Presse berichtet und wir haben nachfolgend für Sie verschiedene Links, eine Präsentation, sowie auch FAQs zu Ihrer Information bereitgestellt:

Bayerische Staatsregierung – Pfeffenhausen wird Nationales Wasserstoffzentrum – Bayern ist bundesweiter Taktgeber für die H2-Wirtschaft
MR Plan – Konzept des Wasserstoff Technologie-Anwenderzentrums erhält Zuschlag
SZ – 02.09.2021 – Pfeffenhausen wird Standort für nationales Wasserstoffzentrum
BR24 – Pfeffenhausen bekommt nationales Wasserstoffzentrum
H2.B – Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ) kommt nach Pfeffenhausen, Chemnitz und Duisburg
H2.B – Zentrum Wasserstoff Bayern
TÜV Süd – Pfeffenhausen erhält Zuschlag
Hynergy – Bayerische Bewerbung um ein nationales Wasserstoffzentrum (WTAZ) erfolgreich

Präsentation „HyBayern“

2 neue Präsentationen von den Wasserstofftagen in Pfeffenhausen am 21./ 22.10.2021:
Hynergy – Grüner Wasserstoff – Herkunft und Notwendigkeit
HY2B – Wasserstoffzentrum Pfeffenhausen

Die BEU plant, sich für mind. 10 Jahre an der Gesellschaft zu beteiligen und für die Finanzierung der anstehenden Investitionen einen Betrag von bis zu € 500.000,– einzubringen.

Wie sind die Konditionen?

• Geldabruf durch die BEU: voraussichtlich im Zeitraum Oktober 2021 bis Januar 2022
• Tranchenhöhe: wahlweise € 5.000,– oder € 10.000,– je Mitglied
• Zinssatz: 2,0 %
• Laufzeit: 72 Monate, davon die ersten 36 Monate tilgungsfrei ab Darlehensabruf
• Tilgung: flexible Sondertilgungsmöglichkeit mit 3-Monats-Frist für die BEU ab dem 37. Monat

Formular Interessensbekundung
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum qualifizierten Nachrangdarlehen

Wichtige rechtliche Hinweise

„Qualifizierter Nachrang“ bedeutet, dass der Darlehensgeber (hier: unsere Mitglieder) im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers (hier: die BEU) hinter die Forderung sonstiger Gläubiger zurücktritt. Allerdings steht das qualifizierte Nachrangdarlehen bei einer Insolvenz im Erfüllungsanspruch noch vor den Geschäftsanteilen. Wie beim Geschäftsanteil kann auch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen im Extremfall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Das qualifizierte Nachrangdarlehen wird der Genossenschaft projektbezogen gewährt, ist aber bezüglich des Zins- und Tilgungsanspruchs nicht an den konkreten Projekterfolg, sondern an die Zahlungsfähigkeit der BEU in ihrer Gesamtheit gebunden.