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Mitgliedschaft & Beteiligung

Mitglied werden & Beteiligung erhöhen

Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied und bringen Sie die Energiewende auf lokaler Ebene voran !
Finanzieren Sie mit Ihrem Kapital den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und profitieren Sie von deren Erträgen.

Mit dem Beitritt beteiligt sich das neue Mitglied an der Genossenschaft mit Geschäftsanteilen im Gesamtwert von 500,00 Euro. Mit den Geschäftsanteilen ist das Mitglied automatisch an allen bestehenden und zukünftigen Anlagen der BEU beteiligt.

Alle natürlichen und juristischen Personen können Mitglied werden.  Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Wohn- oder Firmensitzes.

  • Natürliche Personen (Minderjährige mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts ( Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände )
  • Vereine

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Neue Mitglieder können nur dann aufgenommen werden, wenn die Genossenschaft Kapitalbedarf für neue Projekte hat.
Beitrittserklärungen werden nach Eingang bearbeitet und kommen ggf. auf eine Warteliste.

Die Mitgliedschaft kann nach einer Wartezeit von 6 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Die Details dazu finden Sie in der Satzung.

Die Beitrittserklärung, die Satzung sowie die Datenschutzerklärung finden Sie hier:

Beitrittserklärung
Beitrittserklärung bei Erbschaft und Übertragung
Satzung
Datenschutzerklärung

Fragen zur Mitgliedschaft? E-Mail: info@beu-unterhaching.de Tel.Nr.: 089 200 367 42

Beteiligung erhöhen

Mitglieder der BEU können durch Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen ihre finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft und somit ihren Gewinnanspruch erhöhen.
Jede Erhöhung der Anzahl der Geschäftsanteile muss einem ganzzahligen Vielfachen von 500 Euro entsprechen. Die Gesamthöhe der Geschäftsanteile ist auf 10.000 Euro pro Mitglied begrenzt.

Für den Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen ist eine Beteiligungserklärung auszufüllen und an die Adresse der Bürger-Energie-Unterhaching eG zu schicken.

Die Beteiligungserklärungen werden nach Eingang bearbeitet, kommen auf eine Warteliste und werden bei Kapitalbedarf der BEU zugeteilt. Über Zeitpunkt und Höhe der Zuteilung entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder werden vor Abruf der Zuteilung informiert.

Die Höhe der finanziellen Beteiligung beeinflusst nicht das Stimmrecht des Mitglieds.  Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe der Beteiligung eine Stimme.

Beteiligungserklärung - derzeit leider nicht möglich (bitte anklicken für weitere Information)